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§1 Allgemeines.

(1) Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Mit der Auftragserteilung werden diese automatisch anerkannt. Sollten diese dem Käufer erst bei Lieferung der Ware bekannt werden, so gelten sie als anerkannt, wenn er nicht die Abnahme der Ware aus eben diesem Grund verweigert. Sollten sie dem Käufer erst bei der Rechnungsstellung bekannt werden, so gelten sie als anerkannt, wenn er nicht innerhalb von
7 Tagen die Wandlung aus eben diesem Grund geltend macht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen für jeden Vertrag der Schriftform. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Soweit gesetzliche Vorschriften es verlangen und diese den in folgenden geregelten Vereinbarungen allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, haben zwischen den Parteien zumindest die übereinstimmenden Vertragsbedingungen Wirksamkeit. Im Übrigen sind sich die Parteien einig, dass sie an einer Durchführung des Vertrages festhalten und die sich widersprechenden Vertragsbedingungen die gesetzlichen Vorschriften gelten.

 

§ 2. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Hamburg. Soweit die Parteien Kaufleute sind, ist Gerichtsstand ausschließlich Hamburg. Andernfalls gelten die Bestimmungen der ZPO.

 

§ 3. Muster

(1) Muster und Auswahlsendungen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Diese werden zu gesonderten Preisen berechnet und an Neukunden per
Nachnahme oder Vorkasse versendet.
(2) Bei Auftragserteilung für die bemusterten Produkte erfolgt für die
berechneten Muster eine Gutschrift für die Preisdifferenz zwischen
Stückpreis und tatsächlichem Verkaufspreis bei der Gesamtmenge.
(3) Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Mustern und Auswahlsendungen ist
aus hygienischen Gründen leider grundsätzlich nicht möglich. Wir
behalten uns vor, Muster in der Größe unserer Wahl zu versenden.
(4) Abweichungen in der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit
zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die
Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte
Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich
vorbehalten.

 

 

§ 4. Angebote

(1) Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend und
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich
zugesichert wird.
(2) Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.
(3) Die Verkaufsangestellten von Fadenladen sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die
über den schriftlichen Vertrag hinausgehen.

 

§ 5. Aufträge

(1) Bestellungen gelten als Kaufvertrag im Sinne des BGB und sollen
schriftlich erfolgen. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des
Auftraggebers können zu Mehrkosten führen, die weiterberechnet werden.
Für telefonisch erteilte Aufträge übernehmen wir für die Richtigkeit der
bestellten Produkte, Mengen oder Lieferzeiten keine Gewähr. Daraus evtl.
entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
(2) Vom Kunden erteilte Aufträge sind für den Verkäufer nur bindend,
soweit er diese innerhalb von 60 Tagen durch schriftliche
Auftragsbestätigung oder Lieferung annimmt. Danach gilt der Auftrag als
abgelehnt.
(3) Bestellungen verpflichten zur Abnahme der Ware innerhalb von 60
Tagen. Bei einer Stornierung einer Bestellung innerhalb dieses
Zeitraumes werden Kosten in Höhe von 20% des Netto-Auftragswertes,
mindestens jedoch EUR 30,00 fällig. Danach kann der Auftrag nur nach
ordnungsgemäßer Fristsetzung storniert werden. Für von Fadenladen
genehmigte Retouren oder Umtausch wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in
Höhe von 15% des Netto-Auftragswertes erhoben. Diese ist sofort zahlbar.
Ein Skontoabzug ist nicht möglich.
(4) Von unseren Mitarbeitern gemachte Zusagen, die von unseren
Preislisten oder Zahlungs- und Lieferbedingungen abweichen, sowie
Zusagen über verkürzte Lieferfristen oder Rücknahmen bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch
Fadenladen.
(5) Wir behalten uns vor, Vorauszahlung des Gesamt- oder eines
Teilbetrages nach billigem Ermessen bei Aufträgen zu verlangen.
(6) Sind Teile der Bestellung nicht von uns lieferbar, so beschränkt
sich der Auftrag auf die verbleibenden Teillieferungen. Ein Rücktritt
des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die teilweise
Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat und er dieses vorher
schriftlich bekannt gegeben hat. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet.

 

 

§ 6. Lieferung

(1) Fadenladen ist jederzeit bemüht, so schnell wie möglich zu
liefern. Angegebene Lieferzeiten sind freibleibend. Die Lieferfristen
erfolgen nach den Möglichkeiten der Vorlieferanten.
(2) Wird der von Fadenladen schriftlich bestätigte Liefertermin
nicht eingehalten, so kann ein Rücktritt vom Auftrag seitens des
Bestellers erst dann erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte
Nachfrist von 10 Tagen erfolglos verstreicht. Im Falle eines Rücktritts
steht dem Auftraggeber nur in den Fällen des Vorsatzes oder bei grober
Fahrlässigkeit ein Schadensersatzanspruch zu. Die Lieferfrist beginnt
erst nach vollständiger Klärung aller eine Bestellung betreffenden
Fragen. Für Verzögerung der Lieferung durch unvollständige, nicht
korrekte oder mit den durch Fadenladen verwendeten
Softwareprogrammen nicht bearbeitbare Druckvorlagen übernimmt
Fadenladen keine Haftung. Eine geringfügige Überschreitung des
Liefertermins stellt keinen Mangel dar.
(3) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der Gesamtbestellmenge
müssen insbesondere bei Veredelungsaufträgen akzeptiert werden und sind
kein Grund für Nachlieferungen.
(5) Wir behalten uns vor, minimale Rückstände ohne weitere Information
an den Auftraggeber zu stornieren.
(6) Lieferungen, die aus Gründen unterbleiben, die in der Person des
Bestellers liegen, sind von uns nicht zu vertreten.

 

§ 7. Versand

(1) Der Versand der Ware erfolgt ab Produktionsstandort Hamburg nach
unserer Wahl per Post, Paketdienst oder Spedition.
(2) Die Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
Kosten für besondere Versendungsformen (Expresssendung, Eilzustellung,
o.ä.) werden dem Auftraggeber weiterberechnet. Teillieferungen behalten
wir uns vor. Auch Teillieferungen werden frachtmäßig abgerechnet. Eine
Verantwortung für billigste und schnellste Verfrachtung wird ausgeschlossen.
(3) Mit dem Verlassen des Werkes bzw. Lagers gehen sämtliche Gefahren
und Risiken, die mit dem Versand zu tun haben, zu Lasten des
Auftraggebers. Das bedeutet, dass das Risiko für Verzögerungen bei den
erwarteten Transportzeiten und für den Verlust der Ware beim
Auftraggeber liegt. Mit der Bereitstellung der Ware durch
Fadenladen erfolgt der Gefahrenübergang zum Auftraggeber.
Fadenladen haftet als Versender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(4) Unsere Ware ist sorgfältig verpackt. Beschädigte Ware ist sofort
beim Frachtführer zu reklamieren, da hierfür von uns keine Haftung
übernommen wird. Darüber hinaus ist eine solche Reklamation uns
unverzüglich zusätzlich anzuzeigen.
(5) Wird die Versendung auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so geht
die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber
über.

 

§ 8. Preise / Mindestbestellwert

(1) Änderungen der Preislisten sind aufgrund von Währungsschwankungen
oder durch Preisänderungen der Vorlieferanten jederzeit möglich. Alle
Preise verstehen sich ab Werk in EUR ohne MwSt. und ohne Verpackung, es
sei denn sie sind extra ausgewiesen. Die Rechnung wird unter dem Datum
des Absendetages der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Wird nach
Fertigstellung der versandfertigen Ware vom Besteller ein späterer
Liefertermin gewünscht, so wird die Rechnung unter dem Datum der
Bereitstellung der Ware ausgestellt.
(2) Rabatte werden nur nach Absprache und nur auf rabattfähige Artikel
gewährt. Der Anspruch auf gewährte Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen
wird mit der ersten Mahnung unwirksam. Der Differenzbetrag wird in
diesem Fall entsprechend der gültigen Verkaufspreise laut Preisliste dem
Auftraggeber nachberechnet.
(3) Für Druckfehler in den jeweiligen Preislisten und Angeboten
übernehmen wir keine Haftung.

 

§ 9. Rechnungen / Zahlungskonditionen

(1) Rechnungen sind für uns kostenfrei zu zahlen und - soweit nichts
anderes schriftlich vereinbart worden ist - zahlbar innerhalb von 8
Tagen ohne Abzug. Abweichende Zahlungsbedingungen sind möglich. Es gilt
die in der Auftragsbestätigung und auf der Rechnung genannte
Zahlungsbedingung.
(2) An uns unbekannte Firmen und Neukunden liefern wir ausschließlich
per Nachnahme oder per Vorkasse oder Lieferung auf Rechnung gegen
Bankbürgschaft oder Referenzen einer deutschen Großbank. Abweichende
Handhabung ist in Ausnahmefällen möglich.
(3) Nicht angenommene Nachnahmesendungen sind kostenpflichtig und werden
zusätzlich zu den Versandkosten mit EUR 10,00 berechnet.
(4) Jeder Wechsel bedarf jeweils einzeln unserer ausdrücklichen und
schriftlichen Zustimmung. Wird ein Wechsel von uns akzeptiert, so
berechtigt dies nicht zu weiteren Wechselzahlungen. Skontoabzug bei
Zahlung mittels Wechsel ist ausgeschlossen. Wechsel sind fällig
längstens 90 Tage nach Rechnungsdatum. Diskontspesen und sämtliche
Wechselkosten trägt der Auftraggeber; sie sind sofort zahlbar.
(5) Von uns vorgenommene und berechnete Teillieferungen sind im Rahmen
unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren.

 

§ 10. Zahlungsverzug*

(1) Ist ein fixer Zahlungstermin vereinbart, befindet sich der Schuldner
nach Ablauf des Zahlungstermins ohne weitere Mahnung in Verzug.
(2) Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von EUR 10,00 pro
Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen
Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz berechnet.
(3) Bei nicht pünktlicher, bedingungsgemäßer Zahlung jeder einzelnen
Lieferung bzw. Teillieferung kann die weitere Lieferung laufender
Aufträge nur gegen Vorauszahlung durch den Auftraggeber oder Bankeinzug
(bankbestätigte Abbuchungsermächtigung) ausgeführt werden. Noch nicht
ausgelieferte Waren können ohne Rücksicht auf vereinbarte Lieferfristen
zurückbehalten werden. Zahlungsverzug des Auftraggebers unterbricht die
Lieferverpflichtungen und Fristen.
(4) Fadenladen ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen
des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der
Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(5) Werden Lastschriften oder Abbuchungen wegen Widerspruch oder mangels
Deckung zurückgegeben, so werden dem Auftraggeber die zusätzlichen
Kosten in Höhe von EUR 30,00 nachberechnet. Diese Kosten sind sofort fällig.
(6) Gewährleistungsansprüche berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des
kompletten Kaufpreises. Allein der Rechnungsbetrag für die gerügte Ware
darf zurückbehalten werden.
(7) Wird uns eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des
Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug oder
wird ein von dem Warenkreditversicherer des Verkäufers das eingeräumte
Kreditlimit aufgehoben, so sind sämtliche Rechnungen und hereingenommene
Wechsel sofort zur Zahlung fällig.
(8) Bei Zahlungsverzug kann Fadenladen vom Vertrag zurückzutreten
und die Herausgabe der gelieferten Waren verlangen. Die Geltendmachung
weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.

 

§ 11. Mängelrügen*

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich
nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der
Ware gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Nicht
offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Feststellung,
spätestens aber innerhalb der Verjährungsfrist anzuzeigen. Ein Verstoß
gegen diese Obliegenheiten schließt schuldrechtliche Ansprüche gegen
Fadenladen aus.
(2) Die Ware entspricht handelsüblicher Qualität. Geringe,
handelsübliche und/oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen bei der
gelieferten Ware, wie z.B. Farbe, Größenausfall, Design, Breite,
Gewicht, Position des Aufdrucks und der Ausrüstung dürfen nicht
beanstandet werden. Alle Maße und Gewichte in Angeboten, Prospekten,
Katalogen und Preislisten sind Zirka-Angaben. Eine geringfügig
verzögerte Lieferung stellt keinen Mangel dar, siehe § 6.
(3) Im Falle berechtigter Beanstandung hat Fadenladen das Recht
auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung. Die Wahl
der Mittel liegt bei Fadenladen. Das Recht auf Schadensersatz wird
beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden wird
keine Haftung übernommen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zu
Beanstandung der Gesamtlieferung. Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgt unverzüglich innerhalb der Mindestfrist. Die Mindestfrist
beträgt vier Wochen, auch wenn der Fristablauf dann nach dem letzten
vereinbarten Liefertag liegen sollte.
(4) Ersetze Teile werden unser Eigentum. Bei Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erhält der Kunde zusammen mit der neuen Ware für das
verauslagte Porto eine Warengutschrift. Eine Barerstattung ist
ausgeschlossen. Sämtliche reklamierten Waren sind Fadenladen zur
Prüfung zur Verfügung zu stellen. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig,
wenn Fadenladen eine Nachprüfung der Beanstandung nicht mehr
mögliche ist. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich,
so wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Er hat in diesem Fall
die Möglichkeit, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
(5) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 3 Monaten ab dem
Zeitpunkt, an dem Sie von dem Mangel Kenntnis erlangen, spätesten jedoch
innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung.
(6) Bereits veredelte Ware kann von uns grundsätzlich nicht als
Reklamation zurückgenommen werden. Der Käufer verpflichtet sich daher,
die Textilien vor dem Drucken auf etwaige Mängel zu untersuchen.
(7) Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, dass es sich um Preiswert-
nicht um Konfektionsware handelt, insbesondere bei T-Shirts, müssen ggf.
kleinere Fehler durch den Käufer in Kauf genommen werden.

 

§ 12. Datenlieferung und Aufbereitung

*(1)Der Auftraggeber übermittelt Fadenladen einwandfreie
druckfähige Daten für die entsprechende Veredelungsart. Fadenladen
kontrolliert die Daten nur auf ausdrücklichen Wunsch. Die dafür sowie
die Erstellung druckfähiger Daten aus den übermittelten Daten und für
die Nachbearbeitungen benötigte Zeit wird dem Auftraggeber in Rechnung
gestellt. Fehler und Folgekosten aufgrund von fehlerhaften Daten gehen
voll zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter
Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen
haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht Urheber- oder anderen
Rechten Dritter unterliegen. In allen Fällen stellt Fadenladen der
Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Die von dem Auftraggeber für die Erstellung von Druckvorlagen
(Filme, Siebe etc.) oder Computer-Stickprogrammen berechneten Kosten
stellen immer nur einen Anteil an den tatsächlichen Kosten dar. Ein
Anrecht auf die Herausgabe dieser Vorlagen und Programme wird generell
ausgeschlossen, wenn keine anders lautende schriftliche Vereinbarung
getroffen wird.

 

§ 13. Eigentumsvorbehalt*

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung unser
Eigentum. Wird die Ware vor der Zahlung weiterveräußert, so geht der
dadurch erzielte Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene
Forderung in unser Eigentum über.

(2) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem
Dritten weder verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen. Bei
drohender Zahlungsunfähigkeit oder gerichtlicher Pfändung durch Dritte
hat uns der Käufer sofort fernschriftlich zu verständigen.
(3) Retouren des Käufers, die aufgrund des geltend gemachten
Eigentumsvorbehalts vorgenommen werden, haben für den Auftragnehmer
kostenfrei zu erfolgen.

 

§ 14. Rücksendungen*

(1) Rücklieferungen an uns müssen schriftlich (per Post oder Fax)
zusammen mit der jeweiligen Auftragsnummer avisiert und von
Fadenladen per Rückfax bestätigt werden.
(2) Entweder schickt der Auftraggeber die Ware auf seine Kosten an uns
zurück oder wir lassen die Ware per Abholauftrag durch einen Paketdienst
auf unsere Kosten beim Auftraggeber abholen. Dies ist gleichzeitig die
Genehmigung von Fadenladen zur Rücknahme.
(3) Direkte Rücksendungen an uns werden nur angenommen, wenn sie frei
Haus und in einem einwandfreien und unbenutzten Zustand geschickt
werden. Eine Kostenrückerstattung kann in diesen Fällen nicht erfolgen.
(4) Dem Auftraggeber werden für Rücksendungen 15 % des jeweiligen
Netto-Auftragswertes als Wiedereinlagerungsgebühr berechnet. Diese ist
sofort fällig.
(5) Die Kosten für unfreie und nicht angenommene Sendungen trägt der
Absender. Ebenso die Kosten für die Lagerung bzw. Abholung von
ungenehmigt zurückgesandter bzw. nicht einwandfreier Ware.

 

§ 15. Geschäftsverkehr mit dem Ausland*

(1) Die Durchführung des Vertrages unterliegt grundsätzlich deutschem
Recht. Dies gilt auch für Auslandsgeschäfte.
(2) Lieferungen ins Ausland müssen einen Netto-Warenwert von mindestens
EUR 500,00 haben.

 

§ 16. Haftungsbeschränkung*

(1) Fadenladen haftet nicht für fehlerhafte Angaben in Prospekten,
Katalogen und Preislisten der Vorlieferanten. Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl
gegen Fadenladen, als auch gegen Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

§ 17. Datenschutz*

(1) Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen
Daten: Name, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon- und Faxnummer,
E-Mailadresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten
(Auftrags-, Rechnungsdaten, etc.) auf elektronischen Medien gespeichert
werden. Das Adressmaterial kann zur Erstellung von Kundenanschreiben
verwendet werden.
(2) Der Verkäufer sichert die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

 

§ 18. Salvatoresche Klausel*

(1) Klauseln, die nur unter Kaufleuten rechtlich möglich sind, finden
auch nur bei Kaufleuten ihre Anwendung.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gegen
geltendes Recht verstoßen und unwirksam sein, so werden sie durch eine
Bestimmung ersetzt, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.
(3) Soweit dies nicht erfolgt oder rechtlich nicht möglich ist, gelten
die gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Die Nichtigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.

*Stand: 01.05.2007*

 
 
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